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Im mündlichen Sprachgebrauch bedient man sich meist des 12-Stunden-Formats.
Regional sind unterschiedliche Bezeichnungen für Uhrzeiten gängig, die keine vollen Stunden angeben (angebrochene Stunden).
So wird 17:15 Uhr im Westen Deutschlands, d. h. genauer westlich der Linie Lübeck–Saarbrücken, sowie in Teilen Bayerns und Baden-Württembergs, in der Schweiz, in Liechtenstein und in Westösterreich gewöhnlich als "viertel nach fünf" bezeichnet. Östlich der Linie wird "viertel sechs" gesagt.
Analog lautet die übliche Bezeichnung für 17:45 Uhr im Westen "viertel vor sechs" und östlich der Linie sowie in Ostösterreich "dreiviertel sechs".
Minutengenaue Angaben bezieht man häufig auf die vollen oder halben Stunden, also etwa 05:40 Uhr: "zwanzig vor sechs" oder "zehn nach halb sechs", aber auch auf die Viertelstunden wie "fünf vor dreiviertel sechs".
Beim Ablesen der Digitalschreibweise 17:15 wird allgemein "siebzehn Uhr fünfzehn" gesagt, verkürzt auch "siebzehn fünfzehn", förmlich (etwa bei Zeitansagen) "siebzehn Uhr [und] fünfzehn Minuten". Seltener werden Stundenangaben der 24-Stunden-Zählung in die im täglichen Gebrauch üblichere 12-Stunden-Zählung übersetzt (etwa "fünf Uhr fünfzehn [nachmittags]" für 17:15). Das Wort "um" bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die exakte Uhrzeit: "um fünf" oder "um halb sechs" bedeutet genau 17:00 bzw. 17:30 Uhr. (Wikipedia)